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INTERNATIONALES FAMILIENRECHT
AUSLÄNDISCHES FAMILIENRECHT
Wussten Sie…
• dass nach italienischem Recht einer Ehescheidung eine gerichtliche Trennung vorausgehen muss?
• nach türkischem Recht der Ehegatte dem anderen, der die Ehe verlassen hat,
durch das Gericht eine Frist zur Rückkehr setzen kann?
• nach polnischem Recht eine Trennungszeit für eine Ehescheidung nicht erforderlich ist?
Die rechtlichen Fragestellungen in einer internationalen Ehe sind schwierig zu beantworten und müssen
im Falle einer Trennung oder Scheidung immer überprüft werden, damit kein Rechtsverlust eintritt.
Ich biete Ihnen Beratung und Vertretung
• bei der Geltendmachung von ausländischen Unterhalts- und sonstigen familienrechtlichen
Ansprüchen in Deutschland
• bei einer Scheidung/Trennung nach ausländischem Recht vor einem deutschen Gericht
• bei einem Scheidungs-, Trennungs- oder sonstigem familienrechtlichen Verfahren vor ausländischen
Gerichten (Vertretung gegebenenfalls als Korrespondenzanwalt, Prozessführung durch ortsansässige Anwälte)
• bei der Fertigung von Eheverträgen zwischen inländischen und ausländischen Partnern
• bei der Zwangsvollstreckung von Unterhalts- und sonstigen Ansprüchen im Ausland
Sprachen: Englisch, Italienisch und Französisch
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