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FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Was Sie nicht schrecken sollte, aber Realität ist:
Ein Rechtsanwalt bearbeitet neben Ihrem Fall je nach Tätigkeitsgebiet und Arbeitsauslastung in einem Jahr
noch zwischen 99 und 399 weitere Mandate. Beim „Feld-, Wald- und Wiesenanwalt“ entfallen diese Mandate
gut geschüttelt und verteilt auf mindestens 20 kleinere Rechtsgebiete. Ein solcher Anwalt kann zwangsweise
das Familienrecht nicht so gut kennen wie ein Fachanwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.
Ich als Fachanwalt für Familienrecht biete Ihnen meine fundierten Kenntnisse für Ihren Bedarf:
• Trennung und Scheidung
• Versorgungsausgleich
• Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt, Elternunterhalt
• Sorgerecht und Umgangsrecht
• Kindesentziehung und Kindesrückführung
• Adoption und Abstammung, Vaterschaft
• Zugewinn und Vermögensteilung
• Gewaltschutz
• Hausratsteilung und Ehewohnung
• Ehevertrag
• Lebenspartnerschaft
• Ausländisches und Internationales Familienrecht
Weiter >>
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