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KOSTEN

Keine Angst: Auch wenn ein Teil des schlechten Anwaltsimages diesem Thema
zuzuschreiben ist, werden Sie bei mir eine transparente Kostenstruktur vorfinden.

   • Die Kosten der Vertretung und Beratung nenne ich Ihnen im ersten Gespräch

   • Gebührenvereinbarung statt teure Streitwertabrechnung
     Was Sie vielleicht wissen: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rechnet der
     Rechtsanwalt im Regelfall seine Gebühren auf der Basis des so genannten Streit- oder
     Gebührenwerts ab. Die Folge kann bei einem hohen Streitwert mit begrenztem
     Aufwand sein, dass enorme Gebühren abgerechnet werden können, obwohl die Tätigkeit
     des Anwalts nicht sehr umfangreich war.

     Bei mir erhalten Sie bei hohen Streitwerten stets die Möglichkeit, über eine
     Gebührenvereinbarung Honorar einsparen zu können (leider ist dies bislang nur bei
     außergerichtlicher Vertretung möglich).

     Beispielsfall: Sie beauftragen mich mit der außergerichtlichen Vertretung in einer
     Vermögensauseinandersetzung. Der Gebührenwert würde sich nach dem Umfang des
     streitigen Vermögens richten. Liegt dieser beispielsweise bei 200.000 EUR, würde
     dies in der Regel zu Gebühren in Höhe von rund 2.800,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer führen,
     vergleichen sich die Parteien, läge dieser Betrag bei weit über 5.000 EUR.

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