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FAMILIENRECHT - EHEWOHNUNG & HAUSRAT
Wer kriegt das Haus, das Auto, den Kühlschrank?
• Alleiniges Eigentum ist nur ein Kriterium unter vielen
• Sowohl bei der sog. Ehewohnung als auch beim Hausrat kann es auch eine Zuweisung
nach Bedarf geben (insbesondere wenn Kinder da sind), egal wem die Sache gehört
• Möglicherweise kann der Eigentümer vom anderen eine Nutzungsentschädigung verlangen
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