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FAMILIENRECHT - EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT
Was ändert sich, wenn ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehe?
Im Wesentlichen ist die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt, d.h. es entstehen eine
Reihe von Rechten und Pflichten:
• Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Nachnamens (auch für Kinder eines der Partner)
• Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt
• Güterstand der Zugewinngemeinschaft; bei Aufhebung des Güterstandes können Ansprüche
auf Ausgleich des Zugewinns bestehen
• Erbrecht des Lebenspartners
• Bei Auflösung der Lebenspartnerschaft Folgen wie bei Ehescheidung: Unterhalt,
Hausratsverteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
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