Scheidungsanwalt Mannheim  

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FAMILIENRECHT - EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT

Was ändert sich, wenn ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehe?

Im Wesentlichen ist die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt, d.h. es entstehen eine
Reihe von Rechten und Pflichten:
   • Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Nachnamens (auch für Kinder eines der Partner)
   • Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt
   • Güterstand der Zugewinngemeinschaft; bei Aufhebung des Güterstandes können Ansprüche
     auf Ausgleich des Zugewinns bestehen
   • Erbrecht des Lebenspartners
   • Bei Auflösung der Lebenspartnerschaft Folgen wie bei Ehescheidung: Unterhalt,
     Hausratsverteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich


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