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Für diesen Betrag kann ein Rechtsanwalt, der auf Stundensatzbasis bei einem Satz
von 200,00 EUR netto pro Stunde abrechnet, rund 12 bzw. mehr als 24 Stunden arbeiten.
In vielen Fällen bleibt der Aufwand unter dieser Marke. Sie fahren somit in einem
solchen Fall mit einer Gebührenvereinbarung auf Stundensatzbasis eindeutig besser.
Ich bespreche mit Ihnen, welche Kostenlösung im Interesse beider Beteiligten für Sie
die beste ist. Auch eine Kostenpauschale ist möglich.
• Was kostet eine erste Beratung zu meinem Fall?
Maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
• Berechnung der Scheidungskosten. Was kostet eine Scheidung?
Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Generell lässt sich sagen, dass sich der
Gebührenwert der Scheidung, auf dessen Basis die Anwalts- und Gerichtskosten errechnet
werden, wie folgt ermittelt:
Nettoeinkommen der Parteien zusammengerechnet x 3 zzgl. mindestens 1000,00 EUR
für den immer mit der Scheidung zusammen durchzuführenden Versorgungsausgleich.
Grundsätzlich bezahlt jeder Ehegatte den von ihm beauftragten Rechtsanwalt und die
Hälfte der Gerichtsgebühren.
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