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Beispiel: Der Ehemann verdient 1000,00 EUR, die Ehefrau 2000,00 EUR netto.
Dann liegt der Gebührenwert bei (3000,00 EUR x 3 + 1000,00 EUR) 10.000,00 EUR.
Der Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt und Sie in den Termin begleitet, kostet dann
rund 1.445,00 EUR. Hinzu kommen die Gerichtskosten von rund 590,00 EUR, die sich
die Parteien jedoch teilen müssen.
Übrigens: In dem Beispielsfall könnte durchaus auch in Betracht kommen,
dass einer oder beide Ehegatten Verfahrenskostenhilfe beantragen kann. Sie wollen die Kosten in ihrem konkreten Fall wissen? Rufen Sie doch einfach an!
Ich berate Sie zu dieser Frage.
• Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Diese trägt die Kosten einer Erstberatung
und unter Umständen auch die Kosten einer Vereinbarung zwischen den Ehepartnern,
die aufgrund der Beratung zu Stande kommt. Für die Kosten einer Vertretung, also für eine
Tätigkeit des Anwalts nach außen in Scheidungs- und sonstigen Familiensachen kommt
die Rechtsschutzversicherung leider nicht auf. << Zurück Weiter >>
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