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FAMILIENRECHT - ZUGEWINNAUSGLEICHKann ich von meinem Partner Zugewinn verlangen?
• Vorab: Beim Zugewinnausgleich muss nicht das Vermögen der Ehegatten verteilt,
sondern nur der in der Ehe hinzugewonnene Anteil des Vermögens (Zugewinn)
ausgeglichen werden. Eigentum bleibt Eigentum
• Voraussetzung: Gesetzlicher Güterstand, also die sog. Zugewinngemeinschaft
• Gegenüberstellung von Anfangs- und Endvermögen beider Parteien
• Weiß man nicht, was der andere hat, kann ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden
• Hat der eine Partner mehr an Vermögen hinzugewonnen als der andere,
muss er die Hälfte dieses Zugewinns dem anderen abgeben
• Der Zugewinnausgleichsanspruch ist aber beschränkt auf den Umfang des noch
vorhandenen Vermögens beim Ausgleichspflichtigen
• Es gibt Möglichkeiten, zu verhindern, dass der andere sein Vermögen verschleudert
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