Scheidungsanwalt Mannheim  

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FAMILIENRECHT - ZUGEWINNAUSGLEICH

Kann ich von meinem Partner Zugewinn verlangen?

   • Vorab: Beim Zugewinnausgleich muss nicht das Vermögen der Ehegatten verteilt,
     sondern nur der in der Ehe hinzugewonnene Anteil des Vermögens (Zugewinn)
     ausgeglichen werden. Eigentum bleibt Eigentum
   • Voraussetzung: Gesetzlicher Güterstand, also die sog.
Zugewinngemeinschaft
   • Gegenüberstellung von Anfangs- und Endvermögen beider Parteien
   • Weiß man nicht, was der andere hat, kann ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden
   • Hat der eine Partner mehr an Vermögen hinzugewonnen als der andere,
     muss er die Hälfte dieses Zugewinns dem anderen abgeben
   • Der Zugewinnausgleichsanspruch ist aber beschränkt auf den Umfang des noch
     vorhandenen Vermögens beim Ausgleichspflichtigen
   • Es gibt Möglichkeiten, zu verhindern, dass der andere sein Vermögen verschleudert



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