CLP-Anwalt

Frau Miriam O. aus Mannheim:

„Ich wollte keinen Rosenkrieg. Mit dem CLP-Verfahren haben mein Mann und ich es geschafft, unsere Themen, die bei der Trennung aufkamen,…Vermögen,… die Aufteilung vom Haus, Unterhalt und die Betreuung unserer Kinder zu klären. Es war beruhigend, dabei eine CLP-Anwältin an meiner Seite zu haben. Sie hat mich immer gut beraten und dabei mit dem CLP-Anwalt meines Mannes dafür gesorgt, dass es bei unseren Gesprächen fair und offen zuging. Wir waren schon beim Notar und haben die Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, als das Trennungsjahr noch gar nicht abgelaufen war.“

_____________________________________

Das CLP-Verfahren (Collaborative Law and Practice) bietet die Chance, im Rahmen eines strukturierten außergerichtlichen Verhandlungs-Prozesses mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin und zusammen mit einem/r CLP-Anwalt/-Anwältin auf jeder Seite Lösungen zu erarbeiten, die

  • einen bestmöglichen Kompromiss auf beiden Seiten darstellt,
  • fair ist,
  • die Interessen der im Konfliktfeld ebenfalls befindlichen Kinder berücksichtigt.

 

Die auf beiden Seiten tätigen CLP-Anwälte entwickeln und begleiten eine Verfahrensstruktur, die geprägt ist von

  • sachlichem Austausch und Themenoffenheit,
  • Parteilichkeit des jeweiligen CLP-Anwalts/CLP-Anwältin,
  • Konsenswillen aller Beteiligten, auch der CLP-Anwälte,
  • Fokussierung auf Themen und Ziele im Rahmen von Gesprächen – es werden lediglich auf Anfordern Informationen und Unterlagen ausgetauscht – es wird kein für die Parteien nervlich belastender Schriftverkehr geführt,
  • außergerichtlicher Energie für den Konsens – beide CLP-Anwälte verpflichten sich im Rahmen des Verfahrens im Falle des Scheiterns, ihre Partei (mit Ausnahme des Scheidungsverfahrens) später nicht gerichtlich zu vertreten (sogenannte Qualifikationsklausel).

 

Das Szenario eines CLP-Verfahrens in Kürze:

  1. Ich informiere Sie über die Vor- und Nachteile des CLP-Verfahrens im ersten Beratungsgespräch neben den anderen Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung und Beratung.
  2. Wenn Interesse an dem Verfahren besteht, nehmen Sie oder ich Kontakt mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin auf – es wird geklärt, ob dort ebenfalls der Wille besteht, das CLP-Verfahren durchzuführen und einen CLP-Anwalt oder eine CLP-Anwältin zu beauftragen.
  3. In einem ersten 4-er Gespräch werden die Regeln des Verfahrens, die Vergütung (je nach Fall Abrechnung nach RVG oder nach Stundenaufwand – beide CLP-Anwälte rechnen identisch ab) und die Qualifikationsklausel (Verbot späterer gerichtlicher Vertretung der CLP-Anwälte) besprochen und vereinbart.
  4. In weiteren 4-er Gesprächen werden Themen der Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzung erarbeitet, bearbeitet und Lösungen gesucht.
  5. In daneben stattfindenden Zweiergesprächen zwischen den Parteien und ihrer/m CLP-Anwältin/CLP-Anwalt werden Lösungsansätze, „Red Flags“ und juristische Fragestellungen beraten und besprochen.
  6. Den im Konflikt befindlichen Kindern der Parteien kann mit der „Fachkraft fürs Kind“ über ein Kinderinterview im CLP-Verfahren eine Stimme gegeben werden.
  7. Idealerweise endet das CLP-Verfahren mit einem Konsens zu den bearbeiteten Themen und einer anschließenden notariellen Vereinbarung. Danach ist in der Regel nur noch das Scheidungsverfahren mit einem kurzen Gerichtstermin erforderlich.

 

Weitere Informationen und eine Liste von weiteren CLP-Anwältinnen/CLP-Anwälten finden Sie hier!