Erbrecht

Haben Sie…

  • Ihr Testament auf dem Computer geschrieben?
  • schlaflose Nächte, weil Sie nicht wollen, dass Ihr Bruder von Ihnen etwas nach Ihrem Tod erhalten kann und Sie keine Ahnung haben, wie Sie ihm auch noch den Pflichtteil entziehen können?
  • Vermögen im Ausland, sich aber bei der Abfassung Ihres letzten Willens keine Gedanken darüber gemacht, ob Ihr deutsches Testament auf Mallorca überhaupt wirksam ist?
  • In diesen Fällen sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie bzw. Ihr letzter Wille gerüstet sind, wenn das Testament nach Ihrem Tod auf den Prüfstand kommt.

Was tue ich für Sie?

  • Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente empfehlen, gestalten, umsetzen…
  • Die berühmte „vorweggenommene Erbfolge“ beraten und abwickeln (Schenkung zu Lebzeiten, Übergabe von Immobilien…)
  • Testamente umsetzen, z.B. als Testamentsvollstrecker
  • Nachlass auseinandersetzen
  • Erbschaft ausschlagen
  • Erblasser, Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte beraten und vertreten
  • Erbrechtsprozesse, wenn nötig, führen

Mein Wissen habe ich in einem Fachanwaltskurs für Erbrecht erworben.

Ach und übrigens…

  • Ein Testament muss entweder vor dem Notar erstellt oder handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.
  • Eine Schwester oder ein Bruder hat keinen Pflichtteil, also muss der auch nicht entzogen werden.
  • Und wie Ihr Testament in Mallorca wirkt oder nicht, das finden wir gemeinsam heraus.