Erbrecht

Haben Sie…

  • Ihr Testament auf dem Computer geschrieben?schlaflose Nächte, weil Sie nicht wollen, dass Ihr Bruder von Ihnen etwas nach Ihrem Tod erhalten kann und Sie keine Ahnung haben, wie Sie ihm auch noch den Pflichtteil entziehen können?
  • Im Schrank Ihrer Mutter ein Papier gefunden, das mit „Letzter Wille“ überschrieben ist?

In diesen Fällen sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie bzw. Ihr letzter Wille gerüstet sind, wenn das Testament nach Ihrem Tod auf den Prüfstand kommt?

Was tue ich für Sie?

  • Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente beraten und prüfen.
  • Testamente umsetzen, z.B. als Testamentsvollstrecker
  • Nachlass auseinandersetzen
  • Im Erbfall und Vermächtnisfall beraten und vertreten
  • Pflichtteilsansprüche prüfen, fordern oder abwehren
  • Gerichtliche Erbrechtsprozesse, wenn nötig, führen

Mein Wissen habe ich in einem Fachanwaltskurs für Erbrecht erworben.

Ach und übrigens…

  • Ein Testament muss entweder vor dem Notar erstellt oder handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.
  • Eine Schwester oder ein Bruder hat keinen Pflichtteil, also muss der auch nicht entzogen werden.
  • Das Nachlassgericht nimmt im Todesfall den „Letzten Willen“ gerne entgegen – im Original.