Fachanwalt für Familienrecht

Was Sie nicht schrecken sollte, aber Realität ist:

Ein Rechtsanwalt bearbeitet neben Ihrem Fall je nach Tätigkeitsgebiet und Arbeitsauslastung in einem Jahr noch zwischen 99 und 399 weitere Mandate. Beim „Feld-, Wald- und Wiesenanwalt“ entfallen diese Mandate gut geschüttelt und verteilt auf mindestens 20 Rechtsgebiete. Ein solcher Anwalt kann zwangsweise das Familienrecht nicht so gut kennen wie ein Fachanwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.

Ich als Fachanwalt für Familienrecht bin spezialisiert auf:

  • Trennung und Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt, Elternunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Kindesentziehung und Kindesrückführung
  • Adoption und Abstammung, Vaterschaft
  • Zugewinn und Vermögensteilung
  • Gewaltschutz
  • Hausratsteilung und Ehewohnung
  • Ehevertrag
  • Lebenspartnerschaft
  • Ausländisches und Internationales Familienrecht
  • Elternunterhalt und Sozialhilferegress

Fachanwalt für Familienrecht wird, wer mindestens 120 familienrechtliche Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Auseinandersetzungen bearbeitet hat. Seit 2008 sind hunderte Beratungen, außergerichtliche und gerichtliche Fälle hinzugekommen. Profitieren Sie von dieser Erfahrung!

Fachanwalt für Familienrecht bleibt nur, wer sich jedes Jahr in seinem Spezialgebiet weiterbildet und sich über die rechtlichen Neuerungen auf dem Laufenden hält. Nutzen Sie diese Kenntnisse!